Wie und wann kann ich mich freitesten?
Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und Symptomfreiheit seit 48h mittels eines Bürgertests frei testen.
Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und Symptomfreiheit seit 48h mittels eines Bürgertests frei testen.
Nach positivem Schnelltest (Bürgertest) wird empfohlen einen Bestätigungstest (PCR) zu veranlassen. Eine Bestätigung Ihrer Coronaerkrankung ist z.B. zur Erstellung eines Genesenenzertifikat erforderlich.
Wie symptomatische Personen müssen Sie sich in Isolation begeben und sollten einen Bestätigungstest (PCR) durchführen lassen. Eine Krankmeldung erhalten Sie nicht, Ihr Arbeitgeber kann aber mit Ihrem positiven PCR-Test Lohnersatzleistungen beantragen.
Nach kontaktloser Anmeldung erhalten Sie einen Termin, an dem Sie sich vor der Praxis einfinden und uns bevorzugt telefonisch über Ihr Eintreffen informieren. Bitte teilen Sie uns bereits bei Ihrer Anmeldung mit, ob Sie z.B eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
Eine Mitarbeiterin kommt geschützt zu Ihnen und nimmt den Abstrich vor und händigt Ihnen die gewünschten Formulare aus.
Wenn Sie in unserer Praxis positiv getestet wurden, können wir Ihnen ein Genesenenzertifikat ausstellen. Teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach formlos mit. Wir senden Ihnen das Zertifikat ca. 10 Tage nach Testung per Email. Gültig wird es allerdings erst 28 Tage nach Ihrem positiven Test.
Wenn Sie extern positiv getestet wurden, benötigen wir das schriftliche Ergebnis Ihres PCR-Tests
Bei Krankheitssymptomen melden Sie sich bevorzugt über unseren Online-Check-in in der Praxis und wir teilen Ihnen das weitere Procedere mit.
Vor Aufnahme in eine Rehabilitation, Pflegeheim, Hospitz etc. oder vor ambulanten Operationen können wir auf Wunsch der Einrichtung eine PCR-Testung durchführen.
Ja, bei der Berechnung Ihrer Impfungen ist es wichtig, dass eine Infektion mit Corona wie eine Impfung zählt. Haben Sie sich nach Ihrem ersten Booster (Auffrischimpfung) angesteckt, sind Sie bestmöglich geboostert und brauchen vorerst keine erneute Coronaschutzimpfung.
Ein Ausnahme stellt die Infektion unmittelbar (<4 Wochen) nach der Impfung dar.
Alle Patienten ab 12 Jahre die erst 2 immunologische Ereignisse (Infektion oder Impfung) hatten.
Folgende gefährdete Personen sollten nach 3 immunologische Ereignisse und einem Abstand von mehr als 6 Monaten zum letzten Ereignis eine erneute Boosterung erhalten:
Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischung empfohlen.
Generell sollten alle Menschen ab 12 Jahren eine Auffrischung erhalten.
Eine Anmeldung sollte, zur Entlastung unserer Telefone, nach Möglichkeit über unsere Homepage erfolgen.
Außerdem bietet die Stadt Bonn auf Ihrer Homepage tagesaktuelle Impfmöglichkeiten an.
Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung dauert wenige Tage. Anschließend werden Sie per E-Mail eingeladen. Sollten Sie diese nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erfolgt die automatische Stornierung und die Einladung weiterer Patient:Innen.
Eine Verschiebung des Termins ist nur aus gesundheitlichen Gründen möglich! Kurzfristige Absagen führen leider zur Entsorgung des Impfstoffs.
Das COVID-Zertifikat wird nach Ihrer Impfung erzeugt und Ihnen automatisch, sofern in unserer Software hinterlegt, per E-Mail übermittelt.
Grundsätzlich können wir Ihre Impfung(en), in Ihren Impfausweis übertragen oder in einem neuen Impfausweis zusammenführen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle erforderlichen Angaben (Stempel, Unterschrift, Chargennummer) im Impfdokument enthalten sind. Die Übertragung ist, bis auf die Corona-Schutzimpfung, kostenpflichtig und wird nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.