Zuständigkeit: Krankenkasse
Kriterien:
- Schwere Symptome der oberen Atemwege (z.B. Bronchitis, Pneumonie)
- Fieber > 38,5
- Gestörter Geruchs- oder Geschmackssinn
- Deutliche Verschlechterung eines seit Tagen bestehenden leichten Infektes
- Grippaler Infekt UND
- Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
- Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus
- nach Veranstaltung wo die AHA+L Regeln nicht eingehalten wurden
- während Symptomatik Kontakt zu vielen Personen
Wo testen lassen:
- Diagnostikzentren (auch als Hausbesuch möglich)
- in Ausnahmefällen nach Voranmeldung auch in unserer Praxis
Bitte beachten Sie: Wir können Sie in den Diagnostikzentren nur per Fax anmelden. Die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme besitzen auch wir nicht. Daher bei Rückfragen bitte an die Hotline der Stadt Bonn wenden.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland
Zuständigkeit: Bundesamt für soziale Sicherung – Gesundheitsamt (Stand 17.1.2021)
Reiserückkehrer die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben und eine Einreisetestung durchführen zu lassen (auch anerkannt, wenn maximal 24 Stunde vor Einreise durchgeführt).
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13.1.2021 sind Einreisende aus Gebieten, die besonders hohe Inzidenzen aufweisen (Hochinzidenz-Gebiet) oder in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind (Virusvarianten-Gebiet), müssen sich bereits vor Einreise (maximal 48 Stunden) testen lassen und einen entsprechenden Nachweis mit sich führen.
Die Quarantäne gilt bei negativem Test 10 Tage und kann frühestens 5 Tage nach Einreise durch einen weiteren Test verkürzt werden. Test-Kosten sind vom Reisenden zu tragen.
Vor Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet sind Sie seit dem 8. November 2020 verpflichtet sich digital anzumelden und den Nachweis darüber 10 Tage mitzuführen.
Digitale Einreiseanmeldung
Weitere Informationen auf der Homepage des Gesundheitsministeriums NRW
Reiserückkehrer aus einem inländischen Risikogebiet
Zuständigkeit: Bundesamt für soziale Sicherung – Gesundheitsamt
Es besteht nur ein Anspruch auf eine Testung, wenn das Gesundheitsamt Bonn dies veranlasst.
Bis zu den Osterferien können sich Beschäftigte der o.g. Einrichtungen insgesamt sechs Mal auf das Coronavirus (Schnelltest) testen lassen. Sollte der Schnelltest positiv ausfallen, so folgt unmittelbar ein weiterer genauerer Abstrich (PCR) und der/die Beschäftigte muss sich in Quarantäne begeben.
Der Zeitpunkt ist frei wählbar. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und kann auch online erfolgen.
Zuständigkeit: Ministerium für Arbeit/Gesundheit/Soziales – Gesundheitsamt
Kriterien: Berechtigungsschein durch den Arbeitgeber (Ohne, auch wenn vergessen, können wir leider keinen Abstrich durchführen), keine Symptome
Wo testen lassen: In unserer Praxis
Zuständigkeit: Öffentlicher Gesundheitsdienst – Gesundheitsamt
Kriterien: Demonstration der Corona-Warn-App Meldung
Wo testen lassen:
Vor Aufnahme in REHA, Pflegeheim, Hospitz etc. oder vor ambulanten Operationen
Zuständigkeit: Öffentlicher Gesundheitsdienst – Gesundheitsamt
Für Patienten unserer Praxis, können wir im Auftrag des ÖGD (Gesundheitsamt) tätig werden.
Voraussetzung ist, dass Sie keine Symptome aufweisen.
Nach Eingang des Ergebnisses erhalten Sie von uns eine Bescheinigung.
Kontaktpersonen eines nachweislich an Corona Erkrankten
Zuständigkeit: Öffentlicher Gesundheitsdienst – Gesundheitsamt
Grundsätzliches
- Wer sich einem PCR-Test unterzogen hat, weil er Erkältungssymptome aufweist oder mit einem Schnelltest positiv getestet worden ist, muss bis zum Vorliegen des (negativen) Ergebnisses in Quarantäne.
- Infizierte Personen sind zudem verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen der letzten vier Tage vor Durchführung des Tests zu informieren. Das Ministerium rät darüber hinaus allen informierten Kontaktpersonen, die nicht als Haushaltsangehörige ohnehin automatisch in Quarantäne sind, sich soweit wie möglich selbst zu isolieren und mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann im Einzelfall über die Dauer der Quarantäne.
- Personen mit einer per PCR-Test (nicht Schnelltest) nachgewiesenen Corona-Infektion müssen sich automatisch in Quarantäne begeben. Die Quarantäne beginnt direkt mit Erhalt des Testergebnisses und nicht erst, wenn man einen besonderen Quarantänebescheid erhält. Die Quarantäne endet frühestens nach zehn Tagen (s.u.). Voraussetzung hierfür ist, dass seit mindestens 48 Stunden vorher keine Krankheitssymptome mehr erkennbar sind.
- Personen, die mit infizierten Personen im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls direkt und automatisch in Quarantäne. Diese Quarantäne dauert 14 Tage, kann (s.u.) aber verkürzt werden, wenn nach zehn Tagen ein Schnelltest oder ein PCR-Test durchgeführt wird und das Ergebnis negativ ist. Sollten während der Quarantänezeit Symptome auftauchen, sollte umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden.
Gesundheitsamt Bonn (Stand 24.12.2020)
- Kontaktverfolgung und Testanordnung erfolgen ausschließlich über das Gesundheitsamt Bonn.
- Aktuell testet das Gesundheitsamt Bonn Kontaktpersonen der Kategorie 1 am 5-6 Tag der Quarantäne. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Gesundheitsamt Siegburg (Stand 24.12.2020)
- Sie müssen sich beim Gesundheitsamt Siegburg melden und erhalten für gewöhnlich eine 14 tägige Quarantäne
- Asmptomatischen Patienten haben in dieser Zeit die Möglichkeit mit der vom Gesundheitsamt erhaltenen Quarantäneverfügung eine Abstrich (PCR) zu erhalten. Ab dem 10. Tag Quarantäne durchgeführt verkürzt ein negatives Ergebnis die Quarantänedauer.
- Für Patienten unserer Praxis, die Kontakt Kategorie 1 (s. Kriterien) zu einem nachweislich an Corona Erkrankten hatten, können wir für den ÖGD (Gesundheitsamt) Siegburg tätig werden. Hierfür benötigen wir zwingend die Quarantäneverfügung.
- Bei unklarer Kategoriezugehörigkeit (z.B. > 30 Minuten in einem Klassenzimmer der Größe X mit Y Personen) entscheidet das Gesundheitsamt.
Alle weiteren Maßnahmen erfolgen dann über das Gesundheitsamt.
Die Ausstellung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht möglich! Sie erhalten eine vergleichbare Bescheinigung vom Gesundheitsamt.
Kontaktpersonen von zur Testung einbestellten Personen, müssen zunächst das Testergebnis abwarten, bevor weitere Maßnahmen vom Gesundheitsamt angeordnet werden.