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Corona – FAQs

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Ich bin nicht krank, aber positiv getestet, was ist zu tun?

Wie symptomatische Personen müssen Sie sich in Isolation begeben und sollten einen Bestätigungstest (PCR) durchführen lassen. Eine Krankmeldung erhalten Sie nicht, Ihr Arbeitgeber kann aber mit Ihrem positiven PCR-Test Lohnersatzleistungen beantragen.

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Wie läuft die Testung in unserer Praxis ab?

Nach kontaktloser Anmeldung erhalten Sie einen Termin, an dem Sie sich vor der Praxis einfinden und uns bevorzugt telefonisch über Ihr Eintreffen informieren. Bitte teilen Sie uns bereits bei Ihrer Anmeldung mit, ob Sie z.B eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
Eine Mitarbeiterin kommt geschützt zu Ihnen und nimmt den Abstrich vor und händigt Ihnen die gewünschten Formulare aus.

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Wo erhalte ich mein Genesenenzertifikat?

Wenn Sie in unserer Praxis positiv getestet wurden, können wir Ihnen ein Genesenenzertifikat ausstellen. Teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach formlos mit. Wir senden Ihnen das Zertifikat ca. 10 Tage nach Testung per Email. Gültig wird es allerdings erst 28 Tage nach Ihrem positiven Test.
Wenn Sie extern positiv getestet wurden, benötigen wir das schriftliche Ergebnis Ihres PCR-Tests

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Was muss ich tun, wenn ich erkannt bin und einen Coronatest benötige?

Bei Krankheitssymptomen melden Sie sich bevorzugt über unseren Online-Check-in in der Praxis und wir teilen Ihnen das weitere Procedere mit.

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Ich bin nicht krank, benötige aber einen Corona-PCR Test. Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich diesen bezahlt?

Vor Aufnahme in eine Rehabilitation, Pflegeheim, Hospitz etc. oder vor ambulanten Operationen können wir auf Wunsch der Einrichtung eine PCR-Testung durchführen.

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Zählt eine Infektion wie eine Impfung?

Ja, bei der Berechnung Ihrer Impfungen ist es wichtig, dass eine Infektion mit Corona wie eine Impfung zählt. Haben Sie sich nach Ihrem ersten Booster (Auffrischimpfung) angesteckt, sind Sie bestmöglich geboostert und brauchen vorerst keine erneute Coronaschutzimpfung.
Ein Ausnahme stellt die Infektion unmittelbar (<4 Wochen) nach der Impfung dar.

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Wer sollte sich boostern lassen?

Alle Patienten ab 12 Jahre die erst 2 immunologische Ereignisse (Infektion oder Impfung) hatten.

Folgende gefährdete Personen sollten nach 3 immunologische Ereignisse und einem Abstand von mehr als 6 Monaten zum letzten Ereignis eine erneute Boosterung erhalten:

  • Menschen ab 60 Jahren
  • Personen mit einer Grunderkrankung gemäß der Stiko-Empfehlung
  • Bewohner:Innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt zu PatientInnen und BewohnerInnen)

Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischung empfohlen.

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Ab welchem Alter wird eine Auffrischung (1. Booster) empfohlen?

Generell sollten alle Menschen ab 12 Jahren eine Auffrischung erhalten.

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Wo kann ich mich als Patient unserer Praxis zur Impfung anmelden?

Eine Anmeldung sollte, zur Entlastung unserer Telefone, nach Möglichkeit über unsere Homepage erfolgen.
Außerdem bietet die Stadt Bonn auf Ihrer Homepage tagesaktuelle Impfmöglichkeiten an.

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Wie läuft die Impfung in der Praxis ab?

Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung dauert wenige Tage. Anschließend werden Sie per E-Mail eingeladen. Sollten Sie diese nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erfolgt die automatische Stornierung und die Einladung weiterer Patient:Innen.
Eine Verschiebung des Termins ist nur aus gesundheitlichen Gründen möglich! Kurzfristige Absagen führen leider zur Entsorgung des Impfstoffs.

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Wann erhalte ich nach der Impfung mein COVID-Zertifikat?

Das COVID-Zertifikat wird nach Ihrer Impfung erzeugt und Ihnen automatisch, sofern in unserer Software hinterlegt, per E-Mail übermittelt. 

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Können externe Impfungen in meinen Impfausweis übertragen werden?

Grundsätzlich können wir Ihre Impfung(en), in Ihren Impfausweis übertragen oder in einem neuen Impfausweis zusammenführen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle erforderlichen Angaben (Stempel, Unterschrift, Chargennummer) im Impfdokument enthalten sind. Die Übertragung ist, bis auf die Corona-Schutzimpfung, kostenpflichtig und wird nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.