Schutzimpfungen für den Winter – Herbstferien­
­­­­Liebe Patientinnen und Patienten,

die Praxis ist in den Herbstferien vom 21. bis 25. Oktober geschlossen. VertreterInnenfinden Sie wie immer auf unserer Homepage. PatientInnen die am Hausarztvertrag teilnehmen wenden sich bitte an folgende VertreterInnen HzV.

Am 10. und 11. Oktober ist die Praxis ärztlich nicht besetzt. Bei akuten Erkrankungen wenden Sie sich in diesem Zeitraum daher bitte ebenfalls an die o.g. KollegInnen. Für Rezept- und Überweisungwünsche können Sie gerne unsere Praxis kontaktieren.

Wie von den gesetzlichen Krankenkassen gefordert, können wir Formulare (wie z.B. Überweisungen und Rezepte) nur noch dann ausstellen, wenn die Versichertenkarte eingelesen wurde.
Für TeilnehmerInnen am Hausarztvertrag und privat Versicherte gilt das nicht! Sie können weiterhin schon vor eingelesener Versichertenkarte Formulare bestellen.

Etabliert hat sich die täglich am Ende der Vormittagssprechstunde stattfindende Infektsprechstunde. Auch hierbei handelt es sich nicht um eine offene, sondern um eine Terminsprechstunde, in der Maskenpflicht gilt. In den Wintermonaten muss mit einer erhöhten Anzahl von Infektionskrankheiten gerechnet werden. Sobald die Erkrankungszahlen steigen, werden wir die Infektsprechstunde erweitern und es wird nicht mehr möglich sein, vor Ort Beratungsgespräche ohne Untersuchungsbedarf zu vereinbaren. Natürlich erweitern wir dann auch das Angebot unserer Telefonsprechstunde, so dass Sie Ihr Anliegen trotzdem rasch vorbringen können.

Eine häufig gestellte Frage ist die nach der Impfung gegen Gürtelrose. Die ständige Impfkommission empfiehlt allen Menschen über 60 Jahren diese Impfung. Eine gründliche Abwägung von Risiken und Nebenwirkungen zum Nutzen wird wie immer empfohlen. Orientierend kann gesagt werden, dass sich Menschen mit einem geschwächten Immunsystem impfen lassen sollten. Zu diesem Personenkreis zählen zum Beispiel Menschen über 75 Jahren und Tumorerkrankte.
Da Nebenwirkungen beim aktuellen Impfstoff nicht selten sind (meist grippale Symptome), sind die Impfungen (Impfung besteht aus zwei Injektionen im Abstand von zwei bis sechs Monaten) zu einem Zeitpunkt mit geringen allgemeinen Infektionszahlen zu empfehlen.
Bevorratet wird der Gürtelrosenimpfstoff  nicht (Impfstoffkosten €225 p/P), wird aber nach Eingang des unterschriebenen Aufklärungsbogens für GKV-Versicherte bestellt. Privat Versicherte erhalten ein Rezept, mit welchem Sie den Impfstoff vorab besorgen können.

Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, medizinisches Personal und Familienangehörige/enge Kontaktpersonen von Personen mit hohem Risiko werden zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen gegen Corona empfohlen sofern Sie in 2024 nicht daran erkrankt waren.
Hochvulnerablen Personen, z.B. Personen ab 80 Jahren, raten wir ab einem Mindestabstand von sechs Monaten zu einer Auffrischung.

Auch in dieser Saison steht uns der Corona Impfstoff nur in Vials (Fläschchen) mit dem Inhalt für mehrere Impfungen zur Verfügung. Dies bedeutet, dass eine spontane Impfung (wenn Sie zum Beispiel zur Blutabnahme in der Praxis sind oder einen Termin haben) in der Regel nicht möglich sein wird.

Um unnötig viele Praxisbesuche zu vermeiden, wäre es uns am liebsten, wenn wir die Impfungen gegen Influenza und Corona gleichzeitig durchführen könnten. Da der Liefertermin des Influenza Impfstoffs noch nicht bekannt ist und die Corona Fallzahlen steigen, werden wir mit der Corona Impfung starten.

Terminvereinbarungen sollten nach Möglichkeit online gebucht werden.

Sobald uns der Influenza Impfstoff zur Verfügung steht, wird auch dieser einzeln und in Kombination mit Corona online zu buchen sein.

Da ohne unterschriebenen Aufklärungsbogen keine Impfung möglich ist und um unnötige Wartezeiten in der Praxis zu vermeiden, bitten wir unsere Patienten diesen im Vorfeld online auszufüllen. Einen Link hierfür erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach Buchung Ihres Termins.
Da sich die Impfstoffart sowohl bei der Corona- als auch bei der Grippe-Impfung über die Jahre nicht geändert hat, benötigen wir auch die schriftliche Aufklärung nur ein Mal. Wenn bei Ihnen eine Aufklärung erforderlich sein sollte, werden Sie auch per weiterer E-Mail benachrichtigt.

Bleiben Sie gesund

Ihr Praxisteam