Liebe Patientinnen und Patienten,

die Praxis ist in den Herbstferien vom 9. bis 13. Oktober geschlossen. VertreterInnen finden Sie wie immer auf unserer Homepage. PatientInnen die am Hausarztvertrag teilnehmen wenden sich bitte an die Praxis von Fr. Ariane Dengler.

Wie von den gesetzlichen Krankenkassen gefordert, können wir ab Oktober nur noch dann Formulare (wie z.B. Überweisungen, Rezepte) ausstellen, wenn die Versichertenkarte eingelesen wurde.
Für TeilnehmerInnen am Hausarztvertrag und privat Versicherte ändert sich nichts! Sie können weiterhin schon vor eingelesener Versichertenkarte Formulare bestellen.

Kassenrezepte (rosa) für gesetzlich versicherte Personen werden ab Oktober nur noch als eRezept ausgestellt. Sie bestellen wie gewohnt Ihre Medikamente, am Ende der Sprechstunde werden diese von Dr. Jörg digital unterschrieben. Hiernach können Sie mit Ihrer Versichertenkarte die Rezepte in Ihrer Apotheke einlösen.
Bei allen in der Nähe befindlichen Apotheken (Holzlarer, Ennert, Rewe, Adelheidis und Stieldorfer) ist dies bereits möglich. Ab 1.1.2024 ist die Annahme von eRezepten für alle Apotheken verpflichtend. Sollte Ihre Apotheke nicht zu den genannten gehören, erkundigen Sie sich bitte, ob auch sie bereits jetzt ein eRezept einlösen kann.

Seit Januar 2023 werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von uns digital an Ihre Krankenkasse übermittelt. Ihr Arbeitgeber hat seither die Verpflichtung, die Bescheinigung dort abzurufen. Sie brauchen sich also im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, um nichts mehr kümmern, außer Ihrem Arbeitgeber diese anzuzeigen.
Auch der von uns bislang noch angebotene Durchschlag der Bescheinigung, wird zukünftig nicht mehr ausgedruckt. Sollten Sie diesen weiterhin wünschen, so haben Sie die Möglichkeit nach Registrierung über die Arzt-Direkt-App eine Kopie zu erhalten, sobald die Bescheinigung von uns an die Krankenkasse versandt wurde.Die Kopplung mit unserer Praxis können Sie gerne bei ihrem nächsten Besuch durchführen.

Auch bietet die Arzt-Direkt-App seit dem letzten Update die Möglichkeit, Familienprofile anzulegen. Hiermit können Sie zum Beispiel stellvertretend für Ihre Kinder oder Eltern in Ihrem eigenen Account weitere Profile anlegen.

Wie vermutlich allen bekannt ist, findet täglich am Ende der Vormittagssprechstunde die Infektsprechstunde statt. Auch hierbei handelt es sich nicht um eine offene Sprechstunde, sondern um eine Terminsprechstunde, in der Maskenpflicht gilt. In den Wintermonaten muss mit einer erhöhten Anzahl von Infektionskrankheiten gerechnet werden. Sobald die Erkrankungszahlen steigen, werden wir die Infektsprechstunde erweitern und es wird nicht mehr möglich sein, vor Ort Beratungsgespräche ohne Untersuchungsbedarf zu vereinbaren. Natürlich erweitern wir dann auch das Angebot unserer Telefonsprechstunde, so dass sie ihr Anliegen rasch vorbringen können.

Eine häufig gestellte Frage ist die nach der Impfung gegen Gürtelrose. Die ständige Impfkommission empfiehlt allen Menschen über 60 diese Impfung. Eine gründliche Abwägung von Risiken und Nebenwirkungen wird wie immer empfohlen. Orientierend kann gesagt werden, dass sich Menschen mit einem geschwächten Immunsystem impfen lassen sollten. Zu diesem Personenkreis zählen zum Beispiel Menschen über 75 Jahren und Tumor erkrankte.
Da Nebenwirkungen beim aktuellen Impfstoff nicht selten sind,(meist grippale Symptome) sind die Impfungen (Impfung besteht aus zwei Injektionen im Abstand von zwei bis sechs Monaten) zu einem Zeitpunkt mit geringen allgemeinen Infektionszahlen zu empfehlen.
Bevorratet wird der Gürtelrosenimpfstoff  nicht (Impfstoffkosten €225), wird aber nach Eingang des unterschriebenen Aufklärungsbogen für GKV-Versicherte bestellt. Privat Versicherte erhalten ein Rezept, so dass sie den Impfstoff vorab besorgen können.

Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, medizinisches Personal und Familienangehörige/ enge Kontaktpersonen von Personen mit hohem Risiko werden zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen gegen Corona empfohlen. Diese sollten in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.
Hochvulnerablen Personen, z.B. Personen ab 80 Jahren, raten wir ab einem Mindestabstand von sechs Monaten zu einer Auffrischung.

Auch in dieser Saison steht uns der Corona Impfstoff nur in Vials (Fläschchen) mit dem Inhalt für mehrere Impfungen zur Verfügung. Dies bedeutet, dass eine spontane Impfung (wenn Sie zum Beispiel zur Blutabnahme in der Praxis sind oder einen Termin haben) in der Regel nicht möglich sein wird.

Um unnötig viele Praxisbesuche zu vermeiden, wäre es uns am liebsten, wenn wir die Impfungen gegen Influenza und Corona gleichzeitig durchführen könnten. Da der Liefertermin des Influenza Impfstoffs noch nicht bekannt ist und die Corona Fallzahlen steigen, werden wir mit der Corona Impfung starten.

Terminvereinbarungen sollten nach Möglichkeit online gebucht werden.

Sobald uns der Influenza Impfstoff zur Verfügung steht, wird auch dieser einzeln und in Kombination mit Corona online zu buchen sein.

Da ohne unterschriebenen Aufklärungsbogen keine Impfung möglich ist und um unnötige Wartezeit in der Praxis zu vermeiden, bitten wir alle Patienten diesen im Vorfeld online auszufüllen. Einen Link hierfür erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach Buchung ihres Termins.

Bleiben Sie gesund

Ihr Praxisteam