Terminvergabe
Wir arbeiten bei allen Beratungs- und Behandlungsanlässen mit festen Terminen, lebensbedrohliche Notfälle ausgenommen.
Alle nicht akuten Termine können online gebucht werden.
Wir arbeiten bei allen Beratungs- und Behandlungsanlässen mit festen Terminen, lebensbedrohliche Notfälle ausgenommen.
Alle nicht akuten Termine können online gebucht werden.
Wenn Sie sich bei leichten Erkrankungen nicht arbeitsfähig fühlen und diese am liebsten zuhause auskurieren wollen, ist es für Teilnehmer:innen am Hausarztvertrag und privat Versicherte ausreichend, sich nach telefonischem Kontakt krank zu schreiben.
Für alle anderen Patienten fordert Ihre Krankenkasse einen persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt. Eine Alternative zum Besuch in der Praxis bietet hier die Kontaktaufnahme über unsere Videosprechstunde arzt-direkt, die natürlich unter höchsten Datenschutz-Standards abgehalten wird.
Nähere Informationen erhalten Sie über unsere Homepage und den Internetauftritt von Arzt-direkt.com.
Bei Entlassungen aus dem Krankenhaus oder der Rehabilitation benötigen wir schnellstmöglich den Entlassungsbericht, um Ihre weitere medizinische Versorgung bestmöglich zu koordinieren. Die Bearbeitung ist aber, um die Versorgung anderer Patienten nicht zu verschlechtern, häufig nicht am Tag der Berichteinreichung möglich. Dies sollte aber kein Problem sein, da seit dem 1.10.2017 das Entlassungsmangement umfassend im SGB V reformiert wurde. Darin ist geregelt, dass die Krankenhäuser im Rahmen des Entlassungsmanagements die Versorgung der Patienten mit Verordnungen (Rezepte, häusliche Krankenpflege, Krankengymnastik) für 7 Tage sicherstellen müssen.
Privatrechnungen über 50 Euro werden vor den Oster-, Sommer- und Herbstferien versandt. Am Jahresende werden zudem alle Rechnungen verschickt, die einen Betrag von über 4 Euro ausmachen.
Rechnungen für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden nach Abschluss der jeweiligen Behandlung sowie am Jahresende erstellt.
Für Patientinnen und Patienten, die sich für den Versand per E-Mail entschieden haben, werden zu den genannten Terminen alle Rechnungen verschickt, unabhängig von der Höhe des Betrags.
Falls Sie eine Rechnung zu einem anderen Zeitpunkt wünschen, ist dies auf Anfrage jederzeit möglich. Wir empfehlen den nachhaltigen und papierlosen E-Mail-Versand. Eine Umstellung auf den Versand per E-Mail ist jederzeit möglich – sprechen Sie uns gerne an.
Ja, wird der Überweisungsnehmer (Facharzt) erst im Folgequartal tätig, ist die ausgestellte Überweisung trotzdem gültig. Voraussetzung: Der Sie legen eine gültige Versichertenkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis Ihrer Krankenkasse vor. Bei sonstigen Kostenträgern gelten Besonderheiten.