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Organisation

Erreichbarkeiten und organisatorische Hinweise
Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit täglich von 8.00 bis 12.00 und Montag und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr

Sprechstundenzeiten

Täglich von 9.00 bis 11.30 Uhr, sowie Montag- und Dienstagnachmittag von 15.00 bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Aktuelle Sprechstunden und den Zugang zu unserer offene Videosprechstunde findet Sie hier.

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Terminvergabe

Wir arbeiten bei allen Beratungs- und Behandlungsanlässen mit festen Terminen, lebensbedrohliche Notfälle ausgenommen.

Alle nicht akuten Termine können online gebucht werden.

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Krankmeldung ohne direkten Arztkontakt

Wenn Sie sich bei leichten Erkrankungen nicht arbeitsfähig fühlen und diese am liebsten zuhause auskurieren wollen, ist es für Teilnehmer:innen am Hausarztvertrag und privat Versicherte ausreichend, sich nach telefonischem Kontakt krank zu schreiben.

Für alle anderen Patienten fordert Ihre Krankenkasse einen persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt. Eine Alternative zum Besuch in der Praxis bietet hier die Kontaktaufnahme über unsere Videosprechstunde arzt-direkt, die natürlich unter höchsten Datenschutz-Standards abgehalten wird.
Nähere Informationen erhalten Sie über unsere Homepage und den Internetauftritt von Arzt-direkt.com.

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Entlassung aus dem Krankenhaus

Bei Entlassungen aus dem Krankenhaus oder der Rehabilitation benötigen wir schnellstmöglich den Entlassungsbericht, um Ihre weitere medizinische Versorgung bestmöglich zu koordinieren. Die Bearbeitung ist aber, um die Versorgung anderer Patienten nicht zu verschlechtern, häufig nicht am Tag der Berichteinreichung möglich. Dies sollte aber kein Problem sein, da seit dem 1.10.2017 das Entlassungsmangement umfassend im SGB V reformiert wurde. Darin ist geregelt, dass die Krankenhäuser im Rahmen des Entlassungsmanagements die Versorgung der Patienten mit Verordnungen (Rezepte, häusliche Krankenpflege, Krankengymnastik) für 7 und während der Corona-Pandemie für 14 Tage sicherstellen müssen.

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Gilt meine Überweisung im nächsten Quartal noch?

Ja, wird der Überweisungsnehmer (Facharzt) erst im Folgequartal tätig, ist die ausgestellte Überweisung trotzdem gültig. Voraussetzung: Der Sie legen eine gültige Versichertenkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis Ihrer Krankenkasse vor. Bei sonstigen Kostenträgern gelten Besonderheiten.